Reiseveranstalter in der Krise - UPDATE 11/21

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Reiseveranstalter in der Krise - UPDATE 11/21

Yachtcharter Kiel - alles in Sachen Yachtsport für Dich!
Veröffentlicht von Matthias in Allgemeines und Corona · 1 Dezember 2021
Tags: CoronaSicherungsscheineMitsegelnReiseveranstalter
Es tat sich viel - auch dieses Jahr: Wer einen Mitsegeltörn bucht, dessen Anbieter ist als Reiseveranstalter zu sehen und muss einen Sicherungsschein ausgeben:  

 
 
"...Ein Reiseveranstalter ist jeder, der eine Reise in eigener Verantwortung organisiert, anbietet und erbringt. Grundlage hierfür ist § 651a ff BGB. Ein Reiseveranstalter unterliegt der Sicherungspflicht. Demnach hat er nach § 651 r Absatz 1 BGB sicherzustellen, dass der vom Reisenden bezahlte Reisepreis erstattet wird, sollte der Reiseveranstalter nicht zahlungsfähig sein oder einem Insolvenzverfahren unterliegen. Hierzu ist eine Insolvenzsicherung für den Reiseveranstalter (§ 651r BGB) obligatorisch. Die Absicherung kann eine Versicherung oder ein Kreditinistitut übernehmen. Als Beleg erhält der Reisende einen Sicherungsschein...." (Quelle IHK Ostbrandenburg 11.10.21)

 
 
Also alle Anbieter (von Segelreisen)!
 
 
Aber warum geben so wenige Anbieter von Segelreisen Sicherungsscheine heraus? Zum einen, weil sie das Reiserecht nicht durschauen und zum anderen: Es kostet viel Geld! Denn um einen Sicherungsschein von einem Anbieter zu bekommen, verlangt dieser - gerade in letzter Zeit - Sicherheit. Dies geschieht meist in der Form einer Bestätigung über einen Steuerberater oder Wirtschaftsberater - eine Bestätigung über die Liquidität des Reiseanbieters. Und diese Kosten belaufen sich oft im 4 oder sogar fünfstelligem Bereich.  
 


13.02.2012:
Die Absicherung der Kundengelder bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters wird neu geregelt. Große Pauschalreiseveranstalter zahlen vom 1. Juli dieses Jahres in einen Sicherungsfonds ein, kleinere mit einem Jahresumsatz von weniger als drei Millionen Euro benötigen weiterhin ein Versicherungs-unternehmen, das im Fall der Fälle die Risiken abdeckt und den benötigten Sicherungsschein für die Kunden ausstellt.
Ein solches Versicherungsunternehmen zu finden, ist auch für einige Anbieter der Segelreisen - also Mitsegeltörns - nicht einfach.  Erstens hat die Pleite von Thomas Cook den Versicherern aufgezeigt, welch massiver Schaden bei einer Insolvenz auftreten kann, zweitens stehen auf dem deutschen Markt künftig nur noch drei Anbieter für die Kundengeldabsicherung zur Verfügung. Einer davon, die Firma tourVers versichert Yachtcharter Kiel.

Um den 10.02.21 herum hatte die Swiss Re Corporate Solutions bekanntgegeben, aus diesem Geschäftsbereich auszusteigen. „Die Swiss Re wird kein neues Travel-Bonding-Geschäft mehr zeichnen. Wir haben die Produktsparte im Rahmen unseres Portfolio-Managements einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass das Geschäft nicht mehr unserer strategischen Ausrichtung entspricht“, bestätigt eine Unternehmenssprecherin gegenüber touristik aktuell.

Mit der gleichen Begründung hatte sich die HDI Versicherung Ende des vergangenen Jahres aus dem Geschäft mit der Kundengeldabsicherung zurückgezogen.
Übrig bleiben demnach die Zurich Versicherung, die den Schaden der Cook-Insolvenz stemmen musste, tourVers als Abschlussagent der Hanse Merkur Versicherung, sowie die R+V Versicherung.
So gibt es künftig zwei Wege der Absicherung von Pauschalreisen: Für Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mindestens drei Mio. Euro sieht das Gesetz demnach einen millionenschweren Sicherungsfonds vor. Unternehmen mit einem geringeren Umsatz können sich weiterhin bei Versicherungen oder Banken absichern. Kunden erhalten bei beiden Varianten wie bisher mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein. Die Regelung gilt auch dann, wenn Urlauber ein Hotelzimmer und ein Wellness-Angebot im Paket buchen.

Die R+V Versicherung gab am gestrigen Donnerstag bekannt, auch weiterhin Sicherungsscheine ausstellen zu wollen. „Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche hart getroffen. Damit sie wieder auf die Füße kommt, braucht sie dringend starke Partner. Für uns ist deshalb klar: Wir werden auch in Zukunft kleine und große Veranstalter absichern“, so Achim Scheib, Experte der R+V Versicherung für die Absicherung von Reisepreisen. „Deshalb bietet die R+V Lösungen für beide Varianten des neuen Absicherungsmodells an.“ (Quelle touristik-aktuell - Susanne Layh)

Wer ist Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist nach dem Gesetz/EU-Recht* immer der, der mehr als zwei Hauptleistungen in einem Reisepaket anbietet. So ist nicht nur die klassische Flug-und-Hotel-Reise eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes sondern auch viele andere touristische Leistungen. In der Regel kommt es auf zwei Faktoren an, die zwei Hauptleistungen und die organisatorische Verbindung dieser Leistungen. (z.B. Segeltörn mit Skipper auf der entsprechend zugelassener Yacht).
*https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l32019

Reiseveranstalter ohne Sicherungsschein:
In der letzten Zeit erhalten einige Anbieter im Tourismusbereich eine Abmahnung, weil Sie im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Pauschalreisen keinen Sicherungsschein anbieten.
Regelmäßig muss jeder, der eine Pauschalreise anbietet, dem Kunden vor der Bezahlung einen Sicherungsschein ausgeben. Erst dann darf er die Zahlung des Reispreises annehmen. Dies gilt sogar dann, wenn der Kunde freiwillig zahlen will.
Der Sicherungsschein ist eine Bestätigung i. d. R. einer Versicherung, die beinhaltet, dass für den Fall der Insolvenz des Veranstalters dem Kunden sein angezahlter Reisepreis und soweit nötig die Kosten der Rückreise des Kunden erstattet werden. (Quelle: Recht im Tourismus.de)

Bareboot Charter (über Agenturen):
hier gibt es demnächst ebenfalls mit hoher Sicherheit Änderungen bezüglich der Sicherungsscheine, die von einem Dienstleistern ausgestellt wurden/werden.

Welche Firma - wo buchen?
Hierbei kommt es nicht nur auf den Bekanntheitsgrad an oder wie viel Werbung eine Firma macht. Eher ist es wichtig, wie liquide das Unternehmen ist. Auch nicht unbedingt "wie hübsch" der Auftritt ist.
Es ist nicht nur wichtig, dass das Unternehmen (mindestens) bei Pauschalreisen Sicherungsscheine ausgibt, sondern auch wie hoch das „Haftungslimit“ ist. Die Sicherungsscheine dienen der Absicherung der Anzahlung bei Insolvenz. Aber was ist, wenn andere Dinge passieren, die durch eine Versicherung nicht gedeckt werden?
Eine GmbH – die auch nur aus einer Person gestehen kann, haftet mit Ihrer Einlage. Viele denken bei dem Begriff „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ es geht hier um „mehrere und um ein großes Unternehmen. Das ist oft nicht der Fall. Oftmals sind das „nur“ 25.000 EUR Einlage.  Die sind schnell verbraucht und der Kunde schaut in die Röhre. Das geringe Haftungsrisiko ist der Hauptgrund, warum ein Unternehmer eine GmbH gründet. Schlecht für den Kunden!
Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Firmen UND Privatvermögen. Dementsprechend kann es viel sicherer sein, im Haftungsfall sein Geld/Entschädigung zu bekommen. (Quelle u.a. www. Firma.de/firmengruendung/was-sind-die-vor-und-nachteile-von-einzelunternehmen/)




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