Einreise (segeln) nach Dänemark #Newsticker#

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Einreise (segeln) nach Dänemark #Newsticker#

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Veröffentlicht von Matthias in Allgemeines und Corona · 11 August 2021
Tags: SegelnDänemark
############# Ab August Erleicherungen (8.8.21)#############

Dänemark hebt im Oktober alle Corona-Regeln auf
Dänemark hat angekündigt, dass am 1. Oktober alle Corona-Einschränkungen aufgehoben werden.
Dazu zählen beispielsweise die Maskenpflicht und verpflichtende Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test.
Bereits im August und September sollen schrittweise Erleichterungen erfolgen, berichten die „Lübecker Nachrichten“

Die ersten Lockerungen sind bereits für August und September geplant.
Die Dänen haben dann keine Maskenpflicht mehr und brauchen keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests mehr.

Momentan (10.8.) berichtet der NDR, gibt es keine Maskenpflicht:   Mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen oder Fähren und an Flughäfen, in denen eine Maske getragen werden muss, wenn man sich nicht auf seinem Sitzplatz befindet, muss in Dänemark keine Maske mehr getragen werden. Das gilt auch für den Besuch von Geschäften und Restaurants.



###########Die Einreiseanmeldung entfällt ab dem 1.8.21 #########

Die Einreiseanmeldung entfällt für rückkehrende Dänemarkurlauber. Sie wird nur bei der Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten verlangt. In Skandinavien gehört kein einziges Land dazu, auch wenn Kopenhagen weiter eine hohe Inzidenz von 200 und die dänische Stadt Aarhus sogar von 260 hat.



#######Dänemark wieder Risikogebiet- aktuelle Lage (Stand 27.7.21)

Ab Sonntag, 25. Juli 2021, wurde das Nachbarland Dänemark (mit Ausnahme von Grönland) als Risikogebiet ausgewiesen. Das gab das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag, 23. Juli 2021, bekannt.
 
Bei der Einreise nach Dänemark aus Deutschland wird weiterhin ein negativer Corona-Test verlangt. Der darf höchstens 72 Stunden alt sein, wenn es sich um einen PCR-Test handelt, erklärt der ADAC. Handelt es sich um einen Antigen-Schnelltest, darf dieser maximal 48 Stunden alt sein. Geimpfte oder Genesene sind davon ausgenommen, wenn sie über einen entsprechenden Nachweis verfügen. Diese Regeln gelten für Personen ab 15 Jahren, darunter entfällt die Testpflicht.


 
Für Restaurants, Bars und Café gilt eine Sperrstunde. Das bedeutet, dass sie um 2:00 Uhr schließen müssen. Wer die Gastronomie besuchen möchte, muss einen Tisch reservieren und über einen negativen Corona-Test verfügen. Alternativ gilt auch hier der Impfausweis als Nachweis.
 
Alkoholische Getränke dürfen in Tankstellen oder Kiosken nur bis 2:00 Uhr am Morgen verkauft werden.
 
Die Maskenpflicht wurde in den meisten Bereichen bereits aufgehoben. Im öffentlichen Nahverkehr muss allerdings weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt aber nur für stehende Mitfahrer. Zum 1. September soll die Pflicht zum Tragen einer Maske vollständig abgeschafft werden.
 
Für die Einreise nach Deutschland am Urlaubsende muss man sich nun vorab auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und nachweisen, dass Sie genesen, geimpft oder negativ getestet wurden.
 
 
Quelle: Kreiszeitung und dansk.de




Dänemark öffnet für deutsche Segler (9.6.21)
Deutschland wird in der Corona-Warnstufe herabgestuft. Nun können alle Crews auf dem Seeweg nach Dänemark einreisen, ohne nach der Ankunft in Quarantäne zu müssen - der ganze Bericht der Yacht ist hier zu lesen: https://www.yacht.de/reise/news/corona-daenemark-oeffnet-fuer-deutsche-segler


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Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in einer Grenzregion (z.B. Schleswig-Holstein)
Testplicht nach der Einreise:
Für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in einer Grenzregion gilt nicht die Anforderung, spätestens 24 Stunden nach der Einreise über eine Land- oder Seegrenze einen weiteren Test vornehmen zu lassen, vorausgesetzt, dass die Person bei der Einreise den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringen kann. Es werden dabei sowohl ein Schnelltest (Antigentest) als auch PCR-Test, der zum Einreisezeitpunkt höchstens 72 Stunden alt ist, anerkannt.
Beachten Sie bitte, dass Personen, die Dänemark spätestens 24 Stunden nach dem Einreisezeitpunkt wieder verlassen, nicht unter die Testpflicht nach der Einreise nach Dänemark fallen. Somit sind dänische Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in der schwedischen oder deutschen Grenzregion, die täglich zwischen ihrem Wohnsitz und einem Arbeitsplatz in Dänemark pendeln, von der Testpflicht ausgenommen. (Quelle: coronasmitte.dk - 21.04.21)



Aktuelle Hinweise für Reisen von und nach Dänemark
Dänemark öffnet seine Landesgrenzen schrittweise wieder – auch für Urlaubsreisen. Der Plan zur Wiederöffnung der dänischen Landesgrenzen baut auf einer wöchentlichen Risikobewertung von Herkunftsländern und -regionen anhand von verschiedenen Farben mit dazugehörigen Inzidenzwerten auf.

Dazu veröffentlicht das , in der die verschiedenen Länder und Regionen mit den jeweiligen Farben eingezeichnet sind. Diese Karte wird jeweils Donnerstagnachmittags aktualisiert und gilt ab dem darauf folgenden Samstag.

Bitte beachten: Möglicherweise müssen Sie nach Ihrer Rückkehr in Quarantäne. Dabei kommt es darauf an, ob die Deutsche Bundesregierung die Region Hovedstaden als Risikogebiet ausweist. In diesem Fall müssen Sie auch Ihre Einreise nach Deutschland vorher anmelden.

Der dänische Plan zur schrittweisen Grenzöffnung für Urlauber Vereinfacht gesehen gilt von dänischer Seite her folgendes:

PHASE 1 – ab 21. April 2021: Sommerhausbesitzer, Bootsbesitzer und Dauercamper dürfen wieder nach Dänemark und Bornholm. Voraussetzung: Negativer Corona-Test bei der Einreise (max. 24 Stunden alt), Test max. 24 Stunden nach Einreise, 10 Tage Selbstisolation (kann nach frühestens 4 Tagen mit weiterem negativen Coronatest beendet werden, Testzentren auf Bornholm – siehe unten). Ist ein Herkunftsland oder -region mindestens gelb oder sogar grün, entfällt die Selbstisolationspflicht. Einfache Urlaubsreisen sind noch nicht möglich.



PHASE 2 – ab 1. Mai 2021: Fertig geimpfte Urlauber aus gelben und orangefarbenen EU- und Schengenländern bzw. -regionen dürfen ohne Test und nachfolgender Selbstisolation einreisen. Kinder bis 16 Jahre von fertig geimpften Personen dürfen ebenfalls einreisen. Andere Einreisen (auch die von Nicht-Geimpften aus gelben, orangenen und roten Ländern/Regionen) sind nur mit triftigem Grund möglich. Wichtig: Weiterhin Testpflicht bei Einreise für nicht-Geimpfte (negativer Test darf jetzt max. 48 Stunden alt sein), Test max. 24 Std. nach Einreise, sowie Pflicht zur Selbstisolation.






PHASE 3 – ab 14. Mai 2021*: Lockerung der Inzidenzwerte. Einreise aus orangefarbenen EU- und Schengen-Ländern und -regionen jetzt ohne triftigen Grund möglich, allerdings besteht weiterhin Test- und Selbstisolationspflicht für nicht-Geimpfte. Einreisende aus der Grenzlandregion Schleswig-Holstein müssen nicht mehr in Selbstisolation.





PHASE 4 – ab 26. Juni 2021*: Einführung eines europaweiten Coronapasses. Einreise nach Dänemark möglich, allerdings muss man entweder geimpft oder negativ getestet sein. Einreisen aus orangenen Ländern / Regionen unterliegen voraussichtlich weiterhin einer Testpflicht. Weitere Details stehen noch nicht fest.














Quelle: Bornholm.info - alle Angaben ohne Gesähr



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